Kanton Zürich Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:A. Gesetzlich bzw. Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:A. Gesetzlich bzw. Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Kanton Zürich Grenzgänger/-innen aus DE, FR, IT, AT – mit Ausweis G Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:Möchten Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien? Das Geschäftsfeld Medizin ist hier präventiv tätig, beispielsweise mit Impfprogrammen und Informationskampagnen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SVA Zürich. Die Nachfrage ist gross. Folgende Ämter und Fachbereiche gehören zur Gesundheitsdirektion: Die Nachfrage ist gross. Stampfenbachstrasse 30, 8090 Zürich

Personen mit obligatorischer Krankenversicherung im Herkunftsstaat Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:Möchten Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien?

Zoom in Die Befreiung oder der Verzicht auf die Befreiung ist ohne besonderen Grund nicht widerrufbar.Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:Möchten Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien? Personen, die eine Rente aus einem EU/EFTA-Mitgliedstaat beziehen. Personen, die im Herkunftsstaat, mit dem keine Regelung über die Abgrenzung der Versicherungspflicht besteht, obligatorisch krankenversichert sind (nicht für Personen, die in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat wohnen). Studium und Wohnsitz im Ausland Dazu beauftragte sie das Universitätsspital Zürich (USZ), zusammen mit der Fachschule für Intensivpflege, Notfallpflege und Anästhesiepflege (Z-INA) eine neue Weiterbildung für die IPS-Unterstützungspflege zu entwickeln. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. In die Schweiz entsandte Arbeitnehmende Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Postfach . Personen, die in der Schweiz wohnhaft und ausschliesslich in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat erwerbstätig oder in Elternzeit sind. Entscheidend ist, dass verglichen mit dem Leistungsumfang einer Versicherung nach KVG keine Lücken oder Einschränkungen bestehen. Personen im Meldeverfahren / mit 90- oder 120-Tage-Bewilligung Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Damit Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit werden können, muss die von Ihnen abgeschlossene obligatorische Krankenversicherung für Behandlungen in der Schweiz mit der Versicherung nach KVG gleichwertig sein. Die Befreiung oder der Verzicht auf die Befreiung ist nicht widerrufbar.Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:Möchten Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien? Leitfaden für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung haben, die den Schweizer Anforderungen entspricht, können Sie eine Befreiung von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht beantragen. Personen, die ausschliesslich in der Schweiz erwerbstätig sind, ihren Lebensmittelpunkt aber in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich haben und mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehren. Verstösse werden mit bis zu CHF 10’000 geahndet. Personen im Meldeverfahren/mit einer 90-Tage- bzw. Medienmitteilung Städtische Gesundheitsdienste. Zu aktuellen Themen informiert sie laufend über die Website, Medienmitteilungen, Medienkonferenzen und über den Social-Media-Kanal Twitter. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für ausländische Mitarbeitende und Studierende im Kanton Zürich Merkblatt Alle in der Schweiz erwerbstätigen und wohnhaften Personen müssen sich bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern lassen. Weitere Sprachen Ausführlichere Informationen erhalten Sie im Folgenden. Hier gelangen Sie zum Online-Formular. ©2020 Dann werden Sie Teil unseres Teams. Personen in Aus- oder Weiterbildung

Personen mit Arbeitslosenleistungsbezug aus der EU/EFTA Falls in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat studierend (bei Studenten bis zum 25. Personen, die in der Schweiz gemeldet sind und aufgrund ihres Studiums im Ausland ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.
Personen, die bei einer Person mit Vorrechten mitversichert sind Über Befreiungsgesuche entscheidet die Gesundheitsdirektion. Telefon +41 43 259 24 38 . Es erarbeitet die statistischen und planerischen Grundlagen, kauft die notwendigen Leistungen bei Spitälern und Gesundheitsinstitutionen ein und sorgt für das Leistungs- und Finanzcontrolling.Es besteht aus den Abteilungen Kantonsärztlicher Dienst, Kantonszahnärztlicher Dienst, Gesundheitsberufe & Bewilligungen und Prävention. 120-Tage-Bewilligung. Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Personen, die sowohl in der Schweiz als auch in einem EU/EFTA-Mitgliedstaat erwerbstätig sind. Hier gelangen Sie zum Online-Formular. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich (nur mit Aufenthaltsbewilligung G). Weitere Sprachen Gesundheitsdirektion Bereich KVG Stampfenbachstrasse 30 Personen mit Schweizer Wohnsitz und Erwerb in der EU/EFTA

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