Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. Ausnahmen hiervon können durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Inneres und Sport, Amt Feuerwehr, zugelassen werden. 12. Mai 1994 (BGBl.
Weicht die tatsächliche Betriebsart der Gaststätte von der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Betriebsart ab, so ist die tatsächliche Betriebsart maßgeblich.
(1) Öffentliche Orte im Sinne dieser Verordnung sind alle Orte, die für die Allgemeinheit geöffnet oder zugänglich sind. Die Ausnahmen vom Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend. Tabellarische Übersicht der Bußgelder für Verstöße gegen die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg. (3) Weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden bleiben unberührt.
I S. 3234), zuletzt geändert am 14. (3) Besuche, die therapeutisch, medizinisch, zur Erledigung von Rechtsgeschäften, zur Wahrnehmung von Sozialberatung und ehrenamtlicher Tätigkeit oder zur Seelsorge notwendig sind (Aufsuchen) oder der Fuß- oder Haarpflege dienen, sind unter Beachtung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummern 2, 5 und 8 möglich. (1) In allen Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder (2) Auf den öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen gilt für die anwesenden Kundinnen und Kunden eine Maskenpflicht nach § 8.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung erst nach der Überweisung, Behandlung, Einweisung, Verbringung oder Verlegung entsteht oder erst hiernach das positive Testergebnis vorliegt. Bei der Einrichtung der Isolations- und Quarantänebereiche sind, sobald diese benötigt werden, auch Verlegungen oder Umzüge von pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Personen innerhalb der Einrichtung zulässig, wenn dies erforderlich ist. Sämtliche Informationen zur Wiederaufnahme des Betriebs und den geforderten Schutzkonzepten können sicher auch bei der Wiedereröffnung des eigenen Studios hilfreich sein.Nachdem Tattoo-Studios bisher, gemeinsam mit Friseursalons, bis zum 19. ]Nachdem es in einer Pressekonferenz vom 28.04. zunächst hieß, dass Tattoo-Studios in Sachsen ab dem 4. Soweit keine Vorgaben nach § 5 Absatz 2 Satz 2 vorliegen, ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen. Willkommen in unserem Tattoostudio in Hamburg. Falls ihr gesicherte oder neue Informationen habt, haltet uns gerne auf dem Laufenden unter Wir wissen, dass es zur Zeit eine belastende Situation Wenn du Kund*in bist und deine*n Lieblings-Tätowierer*in unterstützen möchtest, halte auf Social Media Ausschau, ob sie*er Prints, Gutscheine oder anderen Merch anbietet. Natürlich ist eine solche Entscheidung für niemanden einfach – besonders Selbstständigen ist finanzielle Sicherheit ohnehin fremd. Vor einer Aufnahme einer pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Person, bei der keine COVID-19-Erkrankung bekannt ist, in eine Wohneinrichtung oder Kurzzeitpflegeeinrichtung ist durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu bestätigen, dass eine Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-Untersuchung, die in den vergangenen 48 Stunden gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts aus zwei zeitgleichen Abstrichen aus dem Rachen- und Nasenbereich durchgeführt wurde, ein negatives Testergebnis erbracht hat. (1) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Oktober 2020 außer Kraft.)
Weicht die tatsächliche Betriebsart der Gaststätte von der in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Betriebsart ab, so ist die tatsächliche Betriebsart maßgeblich.
(1) Öffentliche Orte im Sinne dieser Verordnung sind alle Orte, die für die Allgemeinheit geöffnet oder zugänglich sind. Die Ausnahmen vom Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend. Tabellarische Übersicht der Bußgelder für Verstöße gegen die aktuelle Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg. (3) Weitergehende Anordnungen der zuständigen Behörden bleiben unberührt.
I S. 3234), zuletzt geändert am 14. (3) Besuche, die therapeutisch, medizinisch, zur Erledigung von Rechtsgeschäften, zur Wahrnehmung von Sozialberatung und ehrenamtlicher Tätigkeit oder zur Seelsorge notwendig sind (Aufsuchen) oder der Fuß- oder Haarpflege dienen, sind unter Beachtung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummern 2, 5 und 8 möglich. (1) In allen Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder (2) Auf den öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen gilt für die anwesenden Kundinnen und Kunden eine Maskenpflicht nach § 8.
Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung erst nach der Überweisung, Behandlung, Einweisung, Verbringung oder Verlegung entsteht oder erst hiernach das positive Testergebnis vorliegt. Bei der Einrichtung der Isolations- und Quarantänebereiche sind, sobald diese benötigt werden, auch Verlegungen oder Umzüge von pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Personen innerhalb der Einrichtung zulässig, wenn dies erforderlich ist. Sämtliche Informationen zur Wiederaufnahme des Betriebs und den geforderten Schutzkonzepten können sicher auch bei der Wiedereröffnung des eigenen Studios hilfreich sein.Nachdem Tattoo-Studios bisher, gemeinsam mit Friseursalons, bis zum 19. ]Nachdem es in einer Pressekonferenz vom 28.04. zunächst hieß, dass Tattoo-Studios in Sachsen ab dem 4. Soweit keine Vorgaben nach § 5 Absatz 2 Satz 2 vorliegen, ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen. Willkommen in unserem Tattoostudio in Hamburg. Falls ihr gesicherte oder neue Informationen habt, haltet uns gerne auf dem Laufenden unter Wir wissen, dass es zur Zeit eine belastende Situation Wenn du Kund*in bist und deine*n Lieblings-Tätowierer*in unterstützen möchtest, halte auf Social Media Ausschau, ob sie*er Prints, Gutscheine oder anderen Merch anbietet. Natürlich ist eine solche Entscheidung für niemanden einfach – besonders Selbstständigen ist finanzielle Sicherheit ohnehin fremd. Vor einer Aufnahme einer pflegebedürftigen oder betreuungsbedürftigen Person, bei der keine COVID-19-Erkrankung bekannt ist, in eine Wohneinrichtung oder Kurzzeitpflegeeinrichtung ist durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt zu bestätigen, dass eine Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-Untersuchung, die in den vergangenen 48 Stunden gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts aus zwei zeitgleichen Abstrichen aus dem Rachen- und Nasenbereich durchgeführt wurde, ein negatives Testergebnis erbracht hat. (1) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Oktober 2020 außer Kraft.)